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OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ws 68/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Klageerzwingungsverfahren, PKH, Zulässigkeitsvoraussetzungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die …
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ws 68/98
Hierauf ist auch nicht wie in Fällen der Stellung eines Prozeßkostenhilfegesuchs im zivilrechtlichen Instanzverfahren zu verzichten, wo eine sachliche Begründung nicht für erforderlich gehalten wird (vgl. BGH NJW 1960, 676, 676; BGH VersR 1985, 395, 395; BGH NJW 1993, 732, 733). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ws 68/98
Das Prozeßkostenhilferecht stellt eine Leistung der staatlichen Daseinsfürsorge dar (BVerfGE 9, 256, 258) und soll sicherstellen, dass die nicht bemittelte Partei in gleicher Weise wie die bemittelte Partei Zugang zu den Gerichten erhalten kann (vgl. BVerfG NJW 1974, 229, 230). - BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
PKH - Berufung - Erfolgsaussicht - Rechtsmittelführer - Versäumung - …
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ws 68/98
Hierauf ist auch nicht wie in Fällen der Stellung eines Prozeßkostenhilfegesuchs im zivilrechtlichen Instanzverfahren zu verzichten, wo eine sachliche Begründung nicht für erforderlich gehalten wird (vgl. BGH NJW 1960, 676, 676; BGH VersR 1985, 395, 395; BGH NJW 1993, 732, 733). - BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 12/58
Verfassungsrechtliche Prüfung des Verfahrens über Gewährung von Prozeßkostenhilfe …
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ws 68/98
Das Prozeßkostenhilferecht stellt eine Leistung der staatlichen Daseinsfürsorge dar (BVerfGE 9, 256, 258) und soll sicherstellen, dass die nicht bemittelte Partei in gleicher Weise wie die bemittelte Partei Zugang zu den Gerichten erhalten kann (vgl. BVerfG NJW 1974, 229, 230). - BGH, 11.01.1960 - III ZR 123/58
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Revisionsfrist bei fehlender …
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ws 68/98
Hierauf ist auch nicht wie in Fällen der Stellung eines Prozeßkostenhilfegesuchs im zivilrechtlichen Instanzverfahren zu verzichten, wo eine sachliche Begründung nicht für erforderlich gehalten wird (vgl. BGH NJW 1960, 676, 676; BGH VersR 1985, 395, 395; BGH NJW 1993, 732, 733).